Allgemeine Vermietungsbedingungen der Vermietung maisonpierrot:
V E R M I E T U N G S B E D I N G U N G E N
und
H A U S O R D N U N G: Diese AGB-Regelungen und die Hausordnung sind Bestandteil des Unterbringungsvertrags in einer Ferienwohnung Am Pflaster 19, Freiensteinau (Nieder Moos). 1. Aufnahme in die Hausgemeinschaft
Der Unterbringungsvertrag ist abgeschlossen, sobald der Gast die Räume schriftlich oder mündlich bestellt hat
und ihm vom Vermieter die Nutzung zugesagt ist. Der Mietpreis wird mit Zusendung unserer Auftragsbestätigung, bei mündlicher Buchungszusage, spätestens jedoch bei Entgegennahme der Schlüssel fällig. Die Aufnahme des Gastes in die Hausgemeinschaft erfolgt, sobald der vereinbarte Mietpreis, spätestens bei Schlüsselübergabe entrichtet ist.
Bucht der Gast Verlängerungswochen erst im Anschluss an die
Erstwoche, hat er für diese Anschlusswochen den Mietpreis wie für
die Erstwoche im Voraus zu entrichten, um in der Wohnung für diese
Zeit verbleiben zu dürfen.
Die Mindestaufenthaltsdauer bei Anmietung einer Ferienwohnung beträgt 7 fortlaufende Tage (6 Nächte), kürzere Aufenthaltszeiten verpflichten gleichwohl zur Zahlung des Wochenmindestpreises.
Die übliche Anreisezeit ist zwischen 14.00 Uhr und 18.00 Uhr täglich,
unter anderem auch für eine reibungslose Bereitstellung der Wohnung
ist die vorherige Ankündigung des Gastes erforderlich, wann er
voraussichtlich erscheint.
Die Räumung und Schlüsselrückgabe am Abreisetag muss bis 10.00 Uhr erfolgen, eine
an diesem Tage spätere Schlüsselrückgabe verpflichtet zur Entrichtung des Mietpreises für den Folgetag(1/7
des Wochenpreises).
Die Aufnahme in die Hausgemeinschaft setzt voraus, dass nachweislich ein anderweitiger Hauptwohnsitz angemeldet ist und hierüber ein gültiges Ausweispapier besteht, welches vorzulegen ist.
2. Recht des Gastes
Der Gast hat das Recht, die vom Vermieter bereitgestellten in sich abgeschlossenen Räume in Anspruch zu nehmen und sie während der vereinbarten Zeit im Rahmen der Gesetze, der Vertragsregelungen und dieser Hausordnung widmungsgemäß zu Unterkunfts- und Versorgungszwecken zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht erstreckt sich auch auf die Nebenanlagen und Einrichtungen, die den Gästen am Unterbringungsort üblicherweise nach Absprache zur Verfügung stehen. Diese weitergehenden Benutzungsrechte können bei Zahlungsverzug ebenfalls mit sofortiger Wirkung widerrufen werden. Benutzungsrechte des Gastes sind nicht auf andere Personen übertragbar.
Der Gast erhält auf Anfrage die Möglichkeit einer zuverlässigen Postzustellung bei Ferienwohnungsanmietung, indem der Vermieter
für die Dauer der Mietzeit ein Namensschild mit seinem Namen an dem zugehörigen Briefkasten und an der zugehörigen Klingel anbringt. Ein Briefkastenschlüssel für ihn befindet sich dann bei den überlassenen Hausschlüsseln.
3. Verhalten und Pflichten des Gastes
Die überlassenen Schlüssel sind sicher und sorgfältig aufzubewahren; jeder Verlust, ihre Beschädigung, die Beschädigung eines Schlosses, der Verdacht ihrer Entwendung oder des Missbrauchs ist dem Vermieter unverzüglich zu melden.
Jede gewerbliche Nutzung der Räume und des Hausgrundstücks, eine Lagerhaltung sowie die Einstellung von Gegenständen, die Gewerbszwecken dienen, sind verboten.
Besucher des Gastes dürfen sich nicht über Nacht im Anwesen aufhalten; deren Nutzung der Wohnung und des Zubehörs sowie ihre Nächtigung ist untersagt und führt zur sofortigen Beendigung des Mietvertrags, ohne dass die restliche Zeit abgegolten werden muss.
In der Wohnung ist weder die Wäsche waschen noch die Trocknung von Kleidungswäsche und sonstigen Wäschestücken erlaubt. Handtücher dürfen nur im Badezimmer verwendet und getrocknet werden.
Die Trocknung von Kräutern, Pilzen, Früchten aus Wald und Flur ist in den Wohnräumen nicht erlaubt. Tierkadaver oder Fische, die in Ausübung des Angelsports oder der Jagd getötet wurden, dürfen in die Wohnung nicht mitgebracht, dort auch nicht ausgeblutet oder zerlegt werden. Auch Reitzubehör wie Sättel, Zaumzeug, Sporen und ähnliches können in die Wohnungen nicht mitgebracht werden.
Es dürfen keine Nägel, Dübel, Schrauben oder sonstige Befestigungseinrichtungen an Wände, Decken und Böden angebracht werden; Mücken, Fliegen, Stechmücken oder andere Insekten dürfen nicht an Decken oder Wänden zerquetscht werden, sondern sind zum Ausfliegen aus den Räumen zu veranlassen, notfalls sind Fliegenfallen zu benutzen.
Fenster, Türen und Balkontüren sind bei Verlassen der Räume vom Gast immer zu schließen. Bei Regen, Schneefall, Sturm oder Hagel, oder, falls solche Ereignisse drohen, sind die Fenster und Türen geschlossen zu halten. Ferner sind laufende Elektrogeräte durch den Gast bei Verlassen der Räume auszuschalten.
Tiere, insbesondere Haustiere dürfen von Gästen in das Wohngebäude nicht mitgebracht werden und sich dort auch nicht aufhalten.
Der Vermieter ist berechtigt, vom Gast die Abstellung oder Verminderung ungebührlicher oder störender Geräuscherzeugung, Lärm, Gerüche und dergleichen Belästigungen der anderen Gäste zu fordern. Der Gast ist verpflichtet, solche Aufforderungen zu entsprechen, anderenfalls nach einer erfolglosen Abmahnung die fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses ausgesprochen werden darf.
In den Wohnungen dürfen keine Wanderschuhe oder Sportgeräte gereinigt oder gewartet werden. Auf dem Grundstück dürfen keine Fahrzeuge gewaschen, repariert oder sonst zerlegt werden.
Jede Verletzung der guten Sitten durch den Gast berechtigt den Vermieter zur sofortigen Vertragsauflösung und Räumung unter Fortbestand seiner Zahlungsansprüche bis zum vereinbarten Vertragsablauf. Der Vermieter ist ferner zur vorzeitigen Vertragsauflösung bei langwieriger, besonders schwerer oder infektiöser Erkrankung des Gastes oder seiner Begleitpersonen berechtigt. Der Vermieter ist ferner auch bei anderen schwerwiegenden Vertragsverletzungen oder Zuwiderhandlung gegen Regelungen dieser Hausordnung zur fristlosen Auflösung des Vertragsverhältnisses berechtigt.
Das Rauchen ist sowohl im Gebäude wie auch auf dem gesamten Grundstück aus Brandschutzgründen und Akzeptanzgründen nicht erlaubt.
Für Babys und Kleinkinder ist die Wohnanlage nicht ausgerüstet, so dass deren Unterbringung nicht
gestattet ist.
Das Wohnungsmobiliar darf nicht auf die Balkone gestellt oder dort genutzt werden.
Wegen der besonderen Hochwertigkeit der eingebauten Sanitärobjekte dürfen diese nicht mit scharfen Reinigungsmitteln behandelt oder gesäubert werden.
Der Betrieb von offenen Feuern, Gaskochern, Gasheizgeräten und Holzkohlengrillgeräten ist im Haus, auf den Balkonen und Terrassen sowie auf dem gesamten Gelände nicht gestattet.
Mitgebrachte Elektrogeräte wie z.B. Heizgeräte, Aufladegeräte, Elektrogrill, Warmhalteplatten, Kochplatten, Kühlgeräte, Wasserkocher dürfen in den Wohnungen und in der Hausanlage durch den Gast nicht betrieben werden. Ausgenommen sind hiervon die für einen Urlaub üblichen Elektrogeräte wie z.B. der eigene Haarföhn, der Zahnputz- oder Rasierapparat, der Elektrowecker, Kamera- und Handyladegerät, die
alle dem aktuellen VDE- und GS-Standard entsprechen müssen. Im Ferienwohnungspreis sind pro Woche für alle Verbraucher je 3 Kw/h an Stromkosten enthalten. Sollte im Einzelfall nach vorheriger Absprache die elektrische Aufladung von Geräten wie Elektrofahrräder, Autobatterien, Rollstühlen und ähnlichem durch den Vermieter erlaubt werden, ist dies kostenpflichtig; der Gast hat in diesem Fall jedenfalls auch für ein geeichtes Messgerät der Verbrauchsmessung zu sorgen und dem Vermieter den Verbrauch nachzuweisen.
Haus und Grundstück dürfen nicht als Spiel- oder Sportstätten genutzt werden. Die Nutzung der Gartenanlage durch den Gast ist nicht erlaubt.
Die Kraftfahrzeugstellplätze sind nur für Personenkraftwagen oder Motorräder in üblichen Größenverhältnissen zur Benutzung zugelassen; die Abstellung von Anhängern, Lkw, Wohnmobilen und Wohnwagen, Kleintransportern, Seitenwagen und ähnliches ist untersagt.
Der Gast wird gebeten, jegliche Beanstandung oder Reparaturfälligkeit dem Vermieter sofort zu melden.
Vom Gast herbeigeführte Schäden an Vermietergegenständen, fehlendes Zubehör oder ein Schlüsselschaden, der unter Umständen zum Austausch der gesamten Schließanlage führt, sind vom Gast zu tragen.
Der Gast ist zur Reinigung und Pflege der Ferienwohnungen während der Mietzeit verpflichtet. Zur Müllentsorgung sind die drei im Hof aufgestellten Mülltonnen zu benutzen, der Unrat in Restmüll, Plastik und Papier zu trennen sowie in die entsprechende Tonne einzusortieren.
Keinesfalls darf Hausmüll, Binden und ähnliches über die Toilette
entsorgt werden. Von auswärts darf kein Müll mitgebracht und über die hauseigenen Anlagen entsorgt werden.
Die Endreinigung ist im Mietpreis enthalten, jedoch ist die Küche bei Auszug sauber zu hinterlassen und die Müllbehälter geleert zurückzulassen. Verschmutzungen, über die übliche Nutzung hinaus, Beschädigungen, Rohrverstopfungen oder fehlende Gegenstände muss der Gast auf seine Kosten ersetzen.
Es obliegt allein dem Gast, ob er zur Vermeidung von unnützen Kosten eine Reiserücktrittsversicherung vor der Buchung bei uns abschließt. Eine Rückerstattung oder ein Erlass des Mietpreises infolge einer Verhinderung des Gastes, auch wegen Krankheit oder anderer Umstände, können wir nicht vornehmen, da unsere Zusage verbindlich ist und wir in der vereinbarten Mietzeit keinen anderen Gast aufnehmen.
4. Einbringungsrechte des Gastes
Falls dem Gast keine inklusive Nutzung zugesagt ist, muss er selbst die von ihm benötigte Bettwäsche, Handtücher, Geschirrtücher, Waschlappen und Hausschuhe mitführen, aufziehen und reinigen. Bekleidung, Schuhe, Kosmetik und alle anderen Gegenstände des laufenden persönlichen Bedarfs, dürfen in urlaubsmäßig üblichem Umfang in die Wohnung gebracht und aus ihr bei Verlassen wieder entfernt werden, sofern keine Rechte nach § 7 bestehen. Die Straßenschuhe sind beim Betreten der Wohnung abzulegen und durch Hausschuhe zu ersetzen. Der Vermieter leiht auf Anfrage für die Mietzeit Hausschuhe gegebenenfalls aus.
Skischuhe, Wanderschuhe, Rollschuhe, Roller, In-Line-Skater, und andere Sportgeräte dürfen innerhalb des Hauses nicht angezogen und benutzt werden.
Fahrräder, Skiausrüstungen und ähnlich sperrige Sport- oder Freizeitgeräte dürfen durch das Treppenhaus nicht transportiert und in der Wohnung nicht aufbewahrt werden;
für Fahrräder kann im Hof durch den Vermieter ein Fahrradständer
gestellt werden, die Abstellung der Räder dort erfolgt auf eigene
Gefahr des Gastes. Eine vorherige Erlaubnis des Vermieters ist hierzu einzuholen.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Beschädigung oder den Verlust von eingebrachten Sachen des Gastes in die Räume und auf dem Grundstück; ferner ist ausgeschlossen, dass der Vermieter für körperliche oder gesundheitliche Schäden des Gastes oder seiner Begleitpersonen haftet, die sie auf dem Grundstück und in den Räumen ohne seine Einwirkung erleiden.
5. Rückgewährverfahren der Sicherheitsleistung
Die Sicherheit ist unverzinslich. Sie wird mit anfallenden Reparatur- (Malerarbeiten, Fliesenausbesserung etc.), Pflege-, und Reinigungsarbeiten verrechnet. Recht der Betrag der Sicherheitsleistung für die Schadensbehebung nicht aus, hat der Gast auf Anforderung und Schadensaufstellung des Vermieter die weiteren Beträge binnen zwei Wochen ab Aufforderungsschreiben zu entrichten. Die Überweisung des Restbetrags erfolgt nach Abrechnung auf ein vom Gast anzugebendes Konto. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2-4 Wochen. Sofern es bei Schlüsselrückgabe keine Beanstandungen des Zustands der Räume und Anlagen gibt, kann die Sicherheit (Kaution) auch am Abreisetag zurückgegeben werden.
6. Kehr- und Räumungspflichten des Vermieters, Zugangsrecht
Der Vermieter hält die Hofanlagen und die Parkplätze im üblichen Umfang sauber. Sein Winterdienst, also Schneeräumung und Eisbeseitigung, beschränkt sich auf den Eingangsbereich und den Hofzugang; es ist Aufgabe des Gastes, seinen Zugangsbereich zum zugewiesenen Parkplatz sowie sein eventuell abgestelltes Fahrzeug selbst von Eis und Schnee freizuhalten.
Zur Abwendung plötzlicher Gefahren oder Risiken, die den Räumen drohen, auch zur Behebung von Schäden, hat der Vermieter ein Betretungsrecht zu den gemieteten Räumen.
7. Pfandrecht
Der Vermieter hat für seine Forderungen aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungs- und ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes, welches sich auch auf ein etwa auf dem Parkplatz abgestellten Kraftfahrzeug des Gastes erstreckt.